Wir haben aus Anlaß der Entscheidung im Bundestag an die Abgeordneten aus unserer Region Britta Hasselmann, Ralph Brinkmann, Elvan Korkmaz einen Brief geschrieben.

Unser Brief

Alle drei Abgeordneten haben geantwortet:

Britta Hasselmann

Sehr geehrter Herr Gramlich, lieber Kurt,

ich danke dir für dein Schreiben und für euer Engagement. Wir haben dem Kohleausstiegsgesetz am 3. Juli nicht zugestimmt, und zwar aus den von dir genannten Gründen. Das Gesetz ist nicht geeignet, um die 2015 vereinbarten Klimaziele von +1,5 Grad Celsius einzuhalten. Union und SPD sind leider von den Empfehlungen der Kohlekommission erheblich abgewichen und haben somit mit dem Gesetz den breit getragenen Kompromiss verlassen.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, dass vor allem die Stilllegungen der besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke früher und kontinuierlich stattfinden und nicht erst Ende der 20er Jahre und 2038 wie im Gesetz überwiegend vorgesehen. Denn es ist wichtig, dass die CO2-Emissionen frühzeitig und stetig gesenkt werden. Nur so kann Deutschland die Klimaziele erreichen und die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft weiter vorangetrieben werden. Dafür muss allerdings der Ausbau von erneuerbaren Energien endlich angekurbelt werden, was die Bundesregierung bisher versäumt hat. Auch im Kohleausstiegsgesetz wird die von der Kohlekommission geforderte Ausbauoffensive für Erneuerbare Energien nicht umgesetzt. Der notwendige Ersatz für die Kohlekraftwerke wird also nicht angestoßen. Die Ausbauziele sowie jährliche Ausbaumengen müssen dringend erhöht werden, um der Erneuerbaren-Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.

Die Bundesregierung hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Rahmen des Kohleausstiegs festgeschrieben. Das ist ein absolutes Novum und wurde von der Kohlekommission auch nicht vorgeschlagen. Damit legt die Bundesregierung rechtlich fest, dass die noch verbleibenden Dörfer und Höfe im Bereich des Tagebaus Garzweiler II durch den Tagebaubetreiber abgebaggert werden könnten. Dies lehnen wir ab. Betroffene Menschen sollen zum Ende der Kohleverstromung in Deutschland nicht weiter fürchten müssen, ihre Heimat zu verlieren. Zudem ist es widersinnig, dass vor wenigen Wochen mit Datteln IV ein neues Kohlekraftwerk ans Netz ging, wenn Deutschland eigentlich aus der Kohle aussteigen will.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, eine Vereinbarung zwischen den Braunkohlekraftwerksbetreibern und der Bundesregierung in der zusätzlich zum Gesetz die Stilllegungen und Entschädigungen festgehalten werden, ist für die Steuerzahler*innen zu teuer und zudem juristisch umstritten. Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber müssen transparent und regelbasiert erfolgen. Sie können in keinem Fall gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war. Wir haben dafür eine transparentere, ordnungsrechtliche Lösung gefordert. Außerdem bleibt es insgesamt unklar, auf welcher Basis die Bundesregierung zu den entsprechenden Entschädigungssummen gekommen ist.

Unsere Kritik haben wir sowohl in der Plenardebatte (nachzusehen unter https://dbtg.tv/fvid/7456044) als auch im Entschließungsantrag (zu finden unter https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/207/1920755.pdf) deutlich gemacht.

Als Grüne werden wir in den nächsten Jahren für Nachbesserungen beim Kohleausstieg streiten, sodass dieser deutlich vor dem Jahr 2038 stattfinden kann. Dass im Bundestag überhaupt so etwas wie ein Kohleausstieg diskutiert wird, ist ein Erfolg von vielen, vielen Menschen bei Umweltverbänden, Grünen und Initiativen wie eurer, die sich zum Teil seit Jahrzehnten für den Kohleausstieg und die Energiewende einsetzen. Ich danke daher nochmal für euer Engagement.

Herzliche Grüße

Britta Haßelmann

Ralph Brinkhaus

Antwort des Abgeordneten Ralph Brinkhaus

Elvan Korkmaz

Antwort der Abgeordneten Elvan Korkmaz

KohleAusstieg (zuletzt geändert am 2020-07-18 15:34:38 durch KurtGramlich)

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