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Ziele erweitert
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== Ziele sollten SMART formuliert sein == * S spezifisch * M messbar * A angemessen * R relevant * T terminierbar = Ziele des Projektes = |
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* 100 % klimaneutrale Kreisverwaltung Gütersloh bis 2020. Wenn das Ziel auf 2030 verschoben wird, weil es heute nicht realistisch erscheint, sollten auf jeden Fall konkrete Ziele bis 2020 (z.B. 50%) festgesetzt werden. Unterstützend zur Umsetzung wäre der Beschluss, dass bei Neubauten und Sanierungen der PH-Standard erreicht werden soll. * Der Kreis setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Kreisgebietes kein Lärmschutz an Autobahnen, Bundesstraßen o.ä. mehr ohne PV-Anlagen gebaut wird. Als Investoren könnten lokale Stadtwerke oder Bürger-Energie-Genossenschaften gewonnen werden. * Die Kreisheimstätte als Eigenbetrieb wird in die Umsetzung der Klimaziele einbezogen, kurzfristig wird ein PH-saniertes Bestandsgebäude oder PH-Neubau für Sozialwohnungen als Vorzeigeprojekt umgesetzt. * Werbung für eine Ausbildung im Handwerk. Wenn die thermische Energiewende erreicht werden soll, werden qualifizierte Handwerker gebraucht. Diese Arbeitsplätze sind zukunftsfähige, anspruchsvolle Arbeitsplätze. (Zur Zeit sind die Abschlüsse von Lehrverträgen im Handwerk rückläufig) * Die Kommunen im Kreis Gütersloh verpflichten sich, für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne ein Energiekonzept zu erarbeiten, dass die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Kreises Gt fördert und eine energetische Qualitätssicherung erreicht. * Der Kreis Gütersloh und die Kommunen im Kreis vereinbaren, in Abstimmung mit der Landesregierung, dass PHPP-Berechnungen gleichwertig zu den EnEV-Nachweisen im Baugehmigungsverfahren anerkannt werden, damit keine zusätzlichen Kosten für die Bauherren anfallen. ----- |
Hier entwerfen/formulieren wir die Ziele des Projektes
Ziele sollten SMART formuliert sein
- S spezifisch
- M messbar
- A angemessen
- R relevant
- T terminierbar
Ziele des Projektes
- Öffentliche kommunale Bauten sollten Vorbild sein
- Vorzeigesanierung - Sozialwohnungs - Altbau warmmietenneutral sanieren
- niemand soll aus Unkenntnis ein Passivhaus ablehnen
- Es soll für das Passivhaus begeistert werden
- Nachfrage für Qualifizierung im Handwerk schaffen (HBZ)
- Nachfrage nach Passivhausplanern schaffen
- Informaelles Netzwerk der Willigen aufbauen
- Ständige Information, Fortschritte weitergeben
- Kreis Gütersloh beschließt Passivhaus als Grundlage
- Kommunen des Kreises Gütersloh haben Passivhaus Beschluß
- Alle Architekten des Kreises werden zweimal pro Jahr informiert
- Aufbau eines Informations-Netzwerks der Planungsämter (Bebauungspläne)
- 100 % klimaneutrale Kreisverwaltung Gütersloh bis 2020. Wenn das Ziel auf 2030 verschoben wird, weil es heute nicht realistisch
erscheint, sollten auf jeden Fall konkrete Ziele bis 2020 (z.B. 50%) festgesetzt werden. Unterstützend zur Umsetzung wäre der Beschluss, dass bei Neubauten und Sanierungen der PH-Standard erreicht werden soll.
- Der Kreis setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Kreisgebietes kein Lärmschutz an Autobahnen, Bundesstraßen o.ä. mehr ohne PV-Anlagen gebaut
wird. Als Investoren könnten lokale Stadtwerke oder Bürger-Energie-Genossenschaften gewonnen werden.
- Die Kreisheimstätte als Eigenbetrieb wird in die Umsetzung der Klimaziele einbezogen, kurzfristig wird ein PH-saniertes Bestandsgebäude
oder PH-Neubau für Sozialwohnungen als Vorzeigeprojekt umgesetzt.
- Werbung für eine Ausbildung im Handwerk. Wenn die thermische Energiewende erreicht werden soll, werden qualifizierte Handwerker
gebraucht. Diese Arbeitsplätze sind zukunftsfähige, anspruchsvolle Arbeitsplätze. (Zur Zeit sind die Abschlüsse von Lehrverträgen im Handwerk rückläufig)
- Die Kommunen im Kreis Gütersloh verpflichten sich, für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne ein Energiekonzept zu erarbeiten, dass
die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Kreises Gt fördert und eine energetische Qualitätssicherung erreicht.
- Der Kreis Gütersloh und die Kommunen im Kreis vereinbaren, in Abstimmung mit der Landesregierung, dass PHPP-Berechnungen gleichwertig
zu den EnEV-Nachweisen im Baugehmigungsverfahren anerkannt werden, damit keine zusätzlichen Kosten für die Bauherren anfallen.