Radentscheid ist ein Bürgerentscheid

Der Begriff Radentscheid hat sich für Bürgerbegehren und -entscheide durchgesetzt, mit denen sich engagierte Bürgern:innen für eine bessere Fahrradinfrastruktur einsetzen. Damit ist ein Radentscheid ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Bürger*innen-Beteiligung.

Im Gesetzestext heißt es dazu:

Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis 200.000 Einwohner von 5 % der Bürger unterzeichnet sein.

Für Gütersloh: 80.552 Wahlberechtigte bei der letzten Kommunalwahl, 5 % sind 4027 Stimmen.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid funktioniert ähnlich wie eine Kommunalwahl. Die Wahlberechtigten werden für einen bestimmten Tag aufgerufen, in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Damit der Bürgerentscheid in Kraft tritt, muss ein Quorum von 10 Prozent §26, Absatz 7, GO NRW erreicht werden. Das bedeutet, die Mehrheit der Wähler:innen muss für die Ziele des Bürgerentscheids stimmen und diese Mehrheit muss mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen. Stimmen weniger als 10 Prozent der Wahlberechtigten für den Radentscheid ab, oder stimmt eine Mehrheit der Wähler:innen gegen die Ziele des Bürgerentscheids, ist er abgelehnt.

Ist das Quorum erreicht und tritt der Radentscheid in Kraft, so gilt er für mindestens zwei Jahre. Danach kann der Rat der Stadt eine neue Entscheidung treffen, oder die Ziele des Bürgerentscheids weiterverfolgen.

RadEntscheid/GesetzlicheGrundlagen (zuletzt geändert am 2022-01-18 22:47:42 durch FranzSommer)

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