Die Bürgerinitiative Energiewende fordert offiziell seit dem 4. November 2013, eine Radschnellweg durch ganz OWL
Bernd K. hat sich in die Radschnellweg-Untersuchung der Planungsgesellschaft Verkehr vertieft. Diese haben in einer Potentialabschätzung für den Radschnellweg die Arbeitspendler aufgelistet (darüber gibt es Statistiken. Hinzu kommen aber noch die zahlreichen Ausbildungspendler, der Einkaufs- und Freizeitverkehr; der ist hier nicht berücksichtigt).
Die Pendlerbeziehungen sind zwischen Gütersloh und Bielefeld mit 10.170 weitaus am stärksten auf der gesamten Strecke. Es wäre daher planerisch nicht geschickt, wenn man den stärksten Abschnitt beim Radschnellweg weglässt. Auch die Abschnitte zwischen Bielefeld und Herford und zwischen Gütersloh und Rheda haben ein hohes Pendleraufkommen. Das ist doch ein feines Argument.
Arbeitspendlerverflechtungen auf dem Radschnellweg OWL
zwischen den Nachbargemeinden an der Strecke (Summe Ein- und Auspendler)
Nordabschnitt |
Pendler |
Petershagen |
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<-> |
4.872 |
Minden |
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<-> |
7.478 |
Porta |
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<-> |
1.705 |
Bad Oeynhausen |
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<-> |
5.771 |
Löhne |
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<-> |
2.577 |
Herford |
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Summe |
22.403 |
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Südabschnitt |
Pendler |
Herford |
|
<-> |
7.441 |
Bielefeld |
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<-> |
10.170 |
Gütersloh |
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<-> |
5.723 |
Rheda-W. |
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Summe |
23.334 |
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Gesamt |
45.737 |
Bürgerantrag der BI Energiewende zum Radschnellweg OWL vom 4. November 2013
Unsere Potential Analyse
Hier unsere Potential Analyse, die wir dem Bürgerantrag als Anlage mitgegeben haben.
Beschlussvorlage Planungsausschuss Stadt Gütersloh zum Radschnellweg OWL
Leserbrief der BI Energiewende zum Radschnellweg OWL vom 10. Dezember 2013
Antrag der Partei Die Grünen im Kreistag Gütersloh zum Radschnellweg OWL vom 8. Dezember 2013
Antrag der Partei Die Grünen im Rat der Stadt Bielefeld zum Radschnellweg OWL vom 26. Januar 2018
Fachinformationen zum Radschnellweg
Führungsformen für Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen
Radschnellwege sind mit Bevorrechtigung auszugestalten. Es sind von daher auch planfreie Querungen, signalgeregelte Knoten und Vorfahrtsregelungen einzuplanen. Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, wie die Vorfahrt zu regeln ist. Grundsätzlich ist die Querung von Bundesstraßen und stark belasteten Landesstraßen im Verlauf von Radschnellwegen möglichst zu vermeiden. Sollte dies jedoch notwendig sein, ist außerorts eine planfreie Lösung anzustreben. Alternativ kann eine signalgeregelte Lösung gesucht werden.
Querungsstellen für Fußgänger über Radschnellwege sind möglich. Hierzu dienen Lichtsignal geregelte Furten, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Es können zur Geschwindigkeitsreduktion vor diesen Querungsstellen sinusförmige Elemente, wie sie in den Niederlanden und in Polen Verwendung finden, eingebaut werden. Nach der StVO steht derzeitig keine eindeutige Beschilderung für Radschnellwege zur Verfügung. Diese soll zukünftig noch entwickelt werden. In der Übergangszeit wird empfohlen, die Zeichen 244.1 bzw. 244.2 (Fahrradstraße Beginn bzw. Ende) mit dem Zusatz „Radschnellweg“ zu verwenden, außer beim Einsatz von Radfahrstreifen.
Folgende Führungsformen stehen auf Radschnellwegen zur Verfügung:
Zweirichtungsradweg (eigenständig geführt)
- Breite: ≥ 4,0 m; Markierung: Leitlinie (unterbrochener Schmalstrich), Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; Kurvenradien: ≥ 20m (außerorts), angepasst an die örtlichen Gegebenheiten (innerorts)
Zweirichtungsradweg (straßenbegleitend)
- Breite: ≥ 4,0 m (netto); Markierung: Leitlinie (unterbrochener Schmalstrich), Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; alternativ Pflaster (ungefast); Trennung zur Kfz-Fahrbahn: baulich; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
Einrichtungsradwege (straßenbegleitend)
- Breite: ≥ 3,0 m (netto); Markierung: Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; alternativ Pflaster (ungefast); Trennung zur Kfz-Fahrbahn: baulich; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
Radfahrstreifen
- Breite: ≥ 3,0 m (zzgl. Sicherheitstrennstreifen); Markierung: nach ERA; Oberflächenmaterial: Asphalt; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
Fahrradstraße
- Breite: ≥ 3,0 m (zzgl. Sicherheitsräume zum Parken) im Einrichtungsverkehr, ≥ 4,0 m (zzgl. Sicherheitsräume zum Parken) im Zweirichtungsverkehr; Oberflächenmaterial: Asphalt; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
Tempo 30-Zone/ -Straße
- In der Regel umzuwandeln in eine Fahrradstraße ansonsten Führung des RSW mit Vorrang an querenden Straßen innerhalb der Zone.
Quelle http://radschnellwege.nrw