+ Mi 01.03.2023, Gütersloh, Klimabüro, Schulstr.5, 19 - 21 Uhr: Treffen der Wasser AG der Bürgerinitiative Energiewende +
Teilgenomen haben:
* Marlies, Jutta, Bernd, Kurt, Erfried, Anja, Birgit, Anne-Kathrin
Thema:
- Einleitungen Grenzwerte etc. Anja S.
Protokollnotizen:
- Hinweis auf Umweltausschuss des Landes – dort wurde im Protokoll die Aussagen des Ministers zur Lutter gefunden
- Bernd hat ein Dokument angelegt mit den Beschlüssen sämtlicher Kommunen im Südkreis, welche wir nutzen können, um Beschlüsse zu verfolgen. Er stellt diese Quellen im Wiki zusammen. Er nutz dies für die Stellungnahmen des BUND. FIXME: Dies Dokument sollte ins Wiki mit Links
- Anträge der Fraktionen und Bürgeranträge sind im Ratsinfosystem öffentlich abrufbar. Beschlusskontrollen sind in den Kommunen öffentlich zugänglich.
- (Für Werther gilt das nicht: Erst ab 2023 wird von der Verwaltung eine Liste geführt, welche Anträge noch abzuarbeiten sind und wie weit sie umgesetzt wurden.)
- Wir können Beschlusskontrolle verwenden, um Fraktionen anzuschreiben, dass die Umsetzung von noch Beschlüssen noch aussteht. Alternativ direkt schriftlich nachfragen bei der Verwaltung.
- Einige Orte haben eine Abwassersatzung. In der Abwassersatzung lässt sich z.B. nachschauen, wie viel Chlorid pro Liter eingeleitet werden darf.
- FIXME Abwassersatzungen der Kommunen des Kreises suchen und als Link in eine Wikiseite legen.
- Anja trägt eine Präsentation vor zu Zimmermann, der „Entsorgung“ von Frackingwasser und der versalzenen Lutter.
Einige ihrer Aussagen, die so nicht oder nicht alle auf den Folien stehen: Seit 2016 ist es in Wasserschutzgebieten verboten, das Frackingwasser zu verpressen. Es gibt rechtl. gesehen keine Abwasserentsorger - es sind - Kläranlagen. Im Zuge des Klimawandels müsste man in bestehende Regelungen eingreifen dürfen, weil die Schadstoffe zu wenig verdünnt und die Gewässer viel zu stark belastet werden. Die urspüngliche Genehmigung für Zimmermann, Abwässer in die Lutter einzuleiten, ist im Netz nicht zu finden. * Erklärung zur Tabelle, Liste der Schadstoffe:
- Erste beiden Zahlen verweisen auf die Herkunft des Stoffes (Textilindustrie/Chemieindustrie/Erdgasförderung )
- Wichtige, veralterte Regelung: Kreislaufwirtschaftsgesetz - gilt nicht bei Bergbauabfällen
- Lagerstättenwasser kommt in dem Annahmekatalog von Zimmermann nicht vor. Es ist unklar, in welche Kategorie das Wasser aus Niedersachsen fällt. Möglicherweise fällt es unter Bohrschlamm. Anja hält das für falsch, weil ja nicht (mehr) gebohrt würde.
- Erfried kennt das Problem mit Lafgerstättenwasser aus dem Frackingbereich bei Nienburg. Dort wurde es im Erdreich verpresst. Lagerstättenwasser aus Frackingbereich (Erfried). War bei Nienburg wg zahlreicher chemischer Zusätze nicht zulässig, chemische Bestandteileaus fracking: Dort im Erdreich verpresst
Kurt macht aufmerksam auf die Webseite: https://www.kompf.de/gps/rivermap.html
Nächste BUNDschau wird Ende März erscheinen. Dort können Informationen über unsere Aktivitäten erscheinen. mit Fotos - am besten von lebenden Menschen
- Marlies: Wie kriegen wir die Bez. Reg dazu, das zu tun was sie müssen bzw. sollen?
- Antwort Bernd: Politik dazu bewegen, Menschen einzustellen und Finanzen freigeben.
Nächstes Treffen: 19.4. um 19 Uhr im Klimabüro GT
* Unsere Initiative informiert sich gegenseitig, überlegt Strategien wie man Themen öffentlich positioniert, durch Pressearbeit begleitet um zu bewirken, was wir uns vornehmen.