Fragen und Antworten zur Balkonkraft

1. PV-Module sind als sogenannte Balkon-Kraftwerke in aller Munde. Was leisten die und welche Rolle können die beim Energie sparen spielen?

Die z.Zt. zulässige Obergrenze ist 600 Watt auf der Wechselstromseite. Unter Ausnutzung dieser Vorgabe können bei guter Ausrichtung ca. 600kwh pro Jahr erzeugt werden.

Je mehr Anlagen gebaut werden umso größer ist der Beitrag zur Energiewende.

2. Was kostet ein solches Balkon-Kraftwerk?

450EUR bis über 900EUR ohne Unterkonstruktion und Montage

3. Was gilt es bei der Installation zu beachten und muss die zwingend durch einen Fachmann erfolgen?

Da scheiden sich die Geister. Wichtig ist eine möglichst schattenfreie Aufstellung. Wenn die Elektroinstallation des Gebäudes in einem akzeptablen Zustand ist sollte es keine technischen Probleme geben. Rechtliche aber evtl doch. Wird mit einem Schukostecker eingespeist kann die Installation vom jedem Laien vorgenommen werden. Die Verwendung dieses Steckertyps ist rechtlich in einer Grauzone angesiedelt.

4. Wie ist die aktuelle Marktlage dazu, wie steht es um die Verfügbarkeit?

Es gibt gewisse Lieferzeiten und die Preise waren auch schon günstiger.

5. Für wen empfehlen sich solche Module (Mieter, Singles, Familien)?

Für alle die Stromkunde bei einem Stromversorger sind und nicht sofort eine große PV-Anlage installieren wollen bzw. können.

6. Welche weiteren Möglichkeiten haben Privatkunden, um in Zeiten steigender Energiepreise Geld zu sparen, beziehungsweise auf Gas verzichten zu können?

Das ist so individuell und umfassend das ich hier eine kostenlose Telefonberatung über die Verbraucherzentrale Energieberatung empfehle.

7. Darf ich als Mieter überhaupt ein solches Balkon-Kraftwerk in Betrieb nehmen?

Ja, der Vermieter darf das nicht grundsätzlich ablehnen.

Statik und andere sicherheitsrelevante Dinge müssen natürlich beachtet werden und das Eigentum des Vermieters darf nicht beschädigt werden.

8. Lässt sich überschüssiger Strom aus diesen Modulen speichern? (Kosten)

Technisch ja, praktisch und auch ökonomisch macht das keinen Sinn.

9. Kann ich durch das Einspeisen ins Stromnetz sogar Geld verdienen?

Ja wenn ich alles ordnungsgemäß gebaut habe und ordnungsgemäß beim Marktstammdatenregister und bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe kann ich Einspeisevergütung beanspruchen.

10. Wie ist das Beratungsaufkommen zu den PV-Modulen. Wie hat sich das in den vergangenen Monaten entwickelt.

Meine Beratung zu Balkonkraftwerken ist eher im privaten Bereich. Über die Verbraucherzentrale wollen nahezu alle Verbraucher zu "großen" PV-Anlagen beraten werden.

Über die VZ ca. max 1 Beratung pro Monat zum Thema Balkonkraftwerk und ca. 12 Beratungen pro Monat zu größeren Anlagen.

12. Zum angesprochenen Konfliktpotenzial: Warum haben Stadtwerke und Elektriker kein großes Interesse am Verkauf/Installation dieser Module?

Teilweise haben die Elektriker die Funktionsweise und den Sinn (noch) nicht verstanden. Teilweise sind die Aufträge auch zu klein. Im Moment können sich die Installateure die Aufträge aussuchen. Viele haben auch Angst das jemand der eine Balkonkraftanlage hat keine größere Anlage mehr erwirbt. Diese Annahme ist jedoch aus meiner Erfahrung heraus unzutreffend.

Da die Anlagen die sogenannte Grundlast abdecken die die Energieversorger am Liebesten bedienen ist es auch nicht im Interesse des Energieversorgers wenn diese Grundlast, zumindest tagsüber, wegfällt.

In Zeiten wachsenden Strombedarfs wird das teilweise lockerer gesehen.

13. Sie sprachen auf einen bestimmten Stecker an: Worum geht es da genau?

Der sogenannte Wielandstecker soll in die neue VDE-Norm aufgenommen werden als Einspeisesteckverbindung.

die Vorteile gegenüber einem Schukostecker sind:

- verpolungssicher - Die Steckverbindung ist nur mit Werkzeug lösbar - die Kontakte sind berührungsgeschützt

Nachteile: mangelnde mechanische Belastbarkeit, Elektrofachkraft muss eine Schukosteckdose gegen die Steckdose austauschen - kostet Geld und verlängert das Erreichen der Wirtschaftlichkeit signifikant. Die Sicherheit ist auch bei der Verwendung eines Schukosteckers ausreichend gegeben!

Hinweis von mir: wie kann es sein das der VDE eine Markenbezeichnung in eine Norm aufnehmen will???

BalkonKraftwerke/FAQ (zuletzt geändert am 2022-07-14 12:52:46 durch KurtGramlich)

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