Fr 05.03.2021, Online, Regionalplan, 20 - 22 Uhr: Arbeitstreffen

Abgabe einer Stellungnahme

Die Abgabe von Stellungnahmen kann digital erfolgen. Hierfür steht das Programm „Beteiligung-Online“ vom 01. November 2020 bis 31. März 2021 zur Verfügung.

„Beteiligung-Online“ ist über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de) oder direkt über https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_detmold_RegionalplanOWL_Entwurf_2020 zu erreichen.

Um dort eine Stellungnahme abgeben zu können, müssen Sie sich auf der Internetseite anmelden. Die Planunterlagen sind für jedermann (ohne Anmeldung) frei zugänglich.

Stellungnahmen können auch per E-Mail (beteiligung-regionalplanowl@bezreg-detmold.nrw.de), per Fax (05231 – 71 82 3299) und per Brief (Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold) in Papierform abgegeben werden.

Eine Abgabe von Stellungnahmen „zur Niederschrift“, d. h. durch persönliches Erscheinen bei der Bezirksregierung und Protokollierung der Stellungnahme, ist wegen der Pandemielage nicht möglich.

Stellungnahmen können bis zum 31. März 2021 (24 Uhr) eingereicht werden.

FAQs zum Regionalplan

Gerne weise ich Sie noch auf die FAQs zum Regionalplan OWL hin. In diesen finden Sie viele Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen zum Thema Regionalplanung, dem Entwurf des Regionalplans OWL und dessen Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren;

Link: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/3.32_faq-broschuere.pdf


Dabei: Heike B., Gerd B., Gabi D., Kurt G., Uta G., Markus L., Harald L., Bernd M., Bernd S., Martin S.,Wolfgang T., Elisabeth vM.

Hans-Ulrich B., Petra P., Anne-Kathrin W., können heute leider nicht teilnehmen.

Themen:

1. Pressemitteilung, Stellungnahme

Entwurf

2. Wann veröffentlichen?

3. Wer soll unterzeichnen?

Uta GNU und Markus BUND

Kurt spricht die Presse an.

Zusätzliche Zahlen für das Pressegespräch:

4. Wieviele Treffen gab es?

Es gab 5 Online Treffen der gesamten Gruppe

5. Wieviele Stunden Arbeit sind in der Stellungnahme?

5. Wieviele Personen waren beteiligt?

Gerechtigkeit unter den Kommunen

Vorschlag von Gabi:

Um unsinniges Wachstum der Kommunen zu bremsen, wäre es gut als Maßstab Richtwerte für unterschiedliche Stadt- bzw. Gemeindegrößen zu entwickeln, die objektiver Maßstab zu Erweiterungs-Begehrlichkeiten sein sollten.

D.h. es gibt gestaffelt nach Größe für ländliche Kommunen haben einen größeren Flächenwert/EW als für Großstädte. Dann könnte man sagen, die Kommune liegt schon über dem Richtwert und muss nachverdichten, oder es gibt entsprechend dem Einwohnerwachstum entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten.

Ein weiterer Indikator könnte die Überalterung der Gesellschaft in den kommenden Jahren sein.

z.B. Gütersloh

100.000 EW plus 5% in 2040 = 105.000 EW

davon sind prozentual zur erwarteten Alterspyramide

2015  20% 65+  = 20.000

2040  30% 65+  = 31.500

Hier Daten zum demogrfischen Wandel

https://www.lzg.nrw.de/00indi/0data/02/html/0200700052017.html

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